Raub liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Arbeitnehmer Gewalt angewendet wird um dessen Widerstand gegen die Wegnahme der versicherten Sachen auszuschalten oder wenn der Täter eine Gewalttat gegen Leib oder Leben androht.
Aber Obacht!
Wenn Täter unbemerkt Geräte manipulieren oder in die Wechselkasse greifen ist das kein Raub sondern Trickdiebstahl.